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Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtiger Hinweis

Virusinfektionen werden uns auch nach der Coronapandemie immer wieder vor allem in der kalten Jahreszeit beschäftigen und plagen. Individuelle Hygienemaßnahmen sind deswegen nach wie vor sinnvoll und sollten Standard sein. Deswegen bitten wir Sie, zum Beispiel freiwillig auf Mindestabstand zu achten. Denn wir wollen auch in Zukunft Ihr sicherer Wohlfühlort sein. Bleiben Sie verantwortungsbewusst. Wir bleiben es auch und passen unser Hygienekonzept regelmäßig an aktuelle Situationen an.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels [Hotelaufnahmevertrag]. Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff Hotelaufnahmevertrag umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungsvertrag, Gastaufnahmevertrag, Hotelvertrag, Hotelzimmervertrag.
1.2. Die Untervermietung oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner

2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN zustande.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten beziehungsweise geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5. und / oder Ziffer 3.6. geleistet wurde.
3.8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.9. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Rücktritt, Kündigung [Stornierung] des Kunden sowie Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotel [Nichtanreise]

4.1. Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder Kündigungsrecht besteht.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsansprüche oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensionsarrangements und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels

5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5. und / oder Ziffer 3.6. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich beziehungsweise Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bezeihungsweise der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2. vorliegt.
5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2. oder 5.3. ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3. gilt in diesem Fall entsprechend.

6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe, Zimmerrückgabe

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden in den Sorat Hotels und Sorat Partnerhotels am Anreisetag wie folgt zur Verfügung: In Brandenburg an der Havel, Duisburg und Hof ab 14:00 Uhr, in Berlin, Cottbus, Nürnberg [Sorat], Regensburg ab 15:00 Uhr und in Nürnberg [Agneshof] ab 14:30 Uhr sowie in Düsseldorf ab 16:00 Uhr. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens wie folgt geräumt zur Verfügung zu stellen: In Brandenburg an der Havel, Nürnberg [Sorat], Regensburg, Hof bis 11:00 Uhr, in Nürnberg [Agneshof] bis 11:30 Uhr und in Berlin, Cottbus und Duisburg bis 12:00 Uhr. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisver-zeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung des Hotels

7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1. Sätze 1 bis 4.
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1. Sätze 1 bis 4.

8. Haftung des Gastes für Schäden

8.1. Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst oder sonstige Mitreisende aus seinem Bereich verursacht werden.
8.2. Das Hotel kann vom Gast die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
8.3. Für das Rauchen in ausgewiesenen Nichtraucherzimmern behält sich das Hotel vor, eine Gebühr zu erheben.
8.4. Das Laden von Akkus für Elektrofahrräder im Hotelzimmer ist aus Brandschutzgründen strengstens verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Es gilt die Datenschutzerklärung der Sorat Hotels, abrufbar unter www.sorat-hotel.com. 
9.2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten [OS-Plattform] eingerichtet hat: ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

AGB SORAT Hotels

AGB Partner of SORAT Hotels


Die AGB gelten für folgende Hotels:

SORAT Hotel Berlin

  • Sitz der Gesellschaft: Berlin
  • Amtsgericht Charlottenburg
  • Handelsregister HRB 95417 B
  • Geschäftsführer: Nicolas Meißner
  • Ust-Id-Nr.: DE 308271595

SORAT Hotel Brandenburg

  • Sitz der Gesellschaft: Brandenburg
  • Amtsgericht Potsdam
  • Handelsregister HRA 4544 P
  • Geschäftsführer: Nicolas Meißner
  • Ust-Id-Nr.: DE 814958573

SORAT Hotel Cottbus

  • Sitz der Gesellschaft: Cottbus
  • Amtsgericht Cottbus
  • Handelsregister HRA 1967 CB
  • Geschäftsführer: Nicolas Meißner
  • Ust-Id-Nr.: DE 815029155

Auszeit Hotel Düsseldorf · Partner of SORAT Hotels

  • Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf
  • Amtsgericht Düsseldorf
  • Handelsregister HRA 24856
  • Geschäftsführerin: Daniela Böhme
  • Ust-Id-Nr.: DE 317465659

Hotel Conti Duisburg · Partner of SORAT Hotels

  • Sitz der Gesellschaft: Duisburg
  • Amtsgericht Duisburg
  • Handelsregister HRB 8066
  • Geschäftsführer: Marcus Busch
  • Ust-Id-Nr.: DE 199562030

ferrotel Duisburg · Partner of SORAT Hotels

  • Sitz der Gesellschaft: Duisburg
  • Amtsgericht Duisburg
  • Handelsregister HRB 8066
  • Geschäftsführer: Marcus Busch
  • Ust-Id-Nr.: DE 199562030

Hotel Central Hof · Partner of SORAT Hotels

  • Sitz der Gesellschaft: Hof
  • Amtsgericht Hof
  • Handelsregister HRA 3439
  • Geschäftsführer: Kay Eckert / Andreas Eckert / Thomas Eckert
  • Ust-Id-Nr.: DE 285865103

SORAT Hotel Saxx Nürnberg

  • Sitz der Gesellschaft: Nürnberg
  • Amtsgericht Nürnberg
  • Handelsregister HRB 21078
  • Geschäftsführer: Julia Rübsamen / Frank Rübsamen
  • Ust-Id-Nr.: DE238074099

Hotel Agneshof Nürnberg · Partner of SORAT Hotels

  • Sitz der Gesellschaft: Nürnberg
  • Amtsgericht Nürnberg
  • Handelsregister HRA 12109
  • Geschäftsführer: Werner Rübsamen
  • Ust-Id-Nr.: DE 192576178

SORAT Insel-Hotel Regensburg

  • Sitz der Gesellschaft: Berlin
  • Amtsgericht Charlottenburg
  • Handelsregister HRA 26691
  • Geschäftsführer: Nicolas Meißner
  • Ust-Id-Nr.: DE 811852144